Fakt ist: Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus dem europäischen AI Act. Und wie das bei neuen Regelungen so ist, werfen diese auch wieder Fragen über Fragen auf.
Muss jetzt aber an alles was mit KI erstellt wurde, als„KI-generiert“ gekennzeichnet werden?
Die kurze Antwort: Nein.
Die ausführliche Antwort: Du solltest schon genau hinschauen, WO und WIE du KI einsetzt.
Claude und Co. schreiben heute den Social-Media-Beitrag, erstellen das Bild dazu, programmiert und erstellt deine Webseite und auf der Website beantwortet ein KI-Chatbot die ersten Kundenfragen.
Muss jetzt also überall groß „ACHTUNG, KI!“ stehen?
Zum Glück nicht. 😉
Fangen wir mit dem wahrscheinlich häufigsten Fall an.
1. Du generierst mit der KI ein Bild
Grundsätzlich gilt: Nicht jedes mit KI erstellte Bild braucht automatisch ein Label.Entscheidend ist hier, wie fotorealistisch das Bild wirkt.
👉 Eine offensichtlich künstliche Illustration, Grafik oder Fantasieszene? In der Regel keine Kennzeichnung nötig.
👉 Ein fotorealistisches Bild, das eine echte Person, einen realen Ort oder eine Situation zeigt, die so nie stattgefunden hat? Dann kann es sich um einen sogenannten Deepfake handeln – und eine Kennzeichnung ist grundsätzlich erforderlich.
👉 Du bearbeitest ein echtes Foto nur leicht mit KI, optimierst Licht, Hintergrund oder setzt Text darauf? Nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, solange dadurch keine täuschend echte falsche Darstellung entsteht.
Meine einfache Faustregel: Je eher jemand das KI-Bild für ein echtes Foto halten könnte, desto wichtiger wird die Kennzeichnung.
Zum Beispiel mit einem kurzen Hinweis wie: „KI-generiert“ oder „Bild mit KI erstellt“.
2. Claude schreibt deine Website oder deine Social-Media-Posts
Du lässt Claude oder ChatGPT einen LinkedIn-Beitrag schreiben, formulierst deine Landingpage mit KI oder lässt Produkt- und Leistungsbeschreibungen erstellen.
Das allein führt nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.
Bei Texten wird es nach der EU Verordnung insbesondere dann relevant, wenn mit KI erzeugte oder wesentlich manipulierte Inhalte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren. Also beispielsweise Politik, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt oder relevante wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen.
Hier gilt: Wenn ein Mensch den Inhalt fachlich prüft, redaktionell bearbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, muss der Text grundsätzlich nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Heißt für die Praxis: KI darf gern dein Sparringspartner, Texter oder Ideenlieferant sein.
Aber: Copy. Paste. Veröffentlichen. Ohne hinzuschauen? Das war aus Qualitätsgründen schon vorher keine besonders gute Idee – und wird künftig noch weniger empfehlenswert. 😉
3. Und was bedeutet das konkret für deine Website?
Auf modernen Webseiten steckt inzwischen an ziemlich vielen Stellen KI.
👉 Website-Texte
👉 Blogartikel
👉 Produktbeschreibungen
👉 Bilder und Visualisierungen
👉 Videos
👉 Chatbots
👉 KI-Assistenten
👉 teilweise sogar der komplette Programmcode
Auch hier gilt: Eine mit KI erstellte Website braucht nicht pauschal einen Hinweis „Diese Website wurde mit KI erstellt“.
Entscheidend ist vielmehr, welche Inhalte und Funktionen dort eingesetzt werden.
Bei normalen Unternehmens-, Leistungs- oder Produkttexten besteht nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht.
Anders kann es bei täuschend echten KI-Bildern, KI-Videos oder interaktiven KI-Assistenten aussehen.
4. Und was ist mit Webseiten, die komplett mit KI gebaut werden?
Tools können inzwischen innerhalb weniger Minuten komplette Webseiten erstellen: Design, Texte, Bilder und teilweise sogar den Programmcode.
Und auch hier gilt: Nur weil KI Layout, Struktur, Inhalte und technische Umsetzung erstellt hat, braucht die Website kein großes KI-Label.
Du musst also nicht in den Footer schreiben: „Website created by AI“ 😉
Viel wichtiger ist: Du solltest auch bei einer KI-erstellten Website am Ende selbst prüfen:
✔️ Sind alle Aussagen richtig?
✔️ Sind Leistungen und Preise korrekt?
✔️ Stimmen Impressum und Datenschutz?
✔️ Sind verwendete Bilder sauber einsetzbar?
✔️ Gibt es täuschend echte KI-Inhalte?
✔️ Ist ein KI-Chatbot als solcher erkennbar? ✔️ Funktionieren Formulare und Prozesse korrekt?
Denn am Ende gilt: Die KI kann deine Website bauen. Die Verantwortung für das, was dort veröffentlicht wird, bleibt trotzdem bei dir.
Und vielleicht ist genau das die einfachste Regel für die Praxis:
KI gebaut? Kein Problem. KI ungeprüft veröffentlicht? Schlechte Idee.
5. KI-Chatbot auf der Website?
Auch das wird für Unternehmen immer relevanter.
Chatbots im Kundenservice, oder einen KI-Assistenten, der Termine vereinbart, Fragen beantwortet, Leads qualifiziert oder erste Beratungsinformationen gibt.
Hier ist die Regel ziemlich nachvollziehbar: Menschen sollen wissen, wenn sie mit einer KI kommunizieren. Die Information muss grundsätzlich bereits zu Beginn der ersten Interaktion klar und verständlich erfolgen – sofern ohnehin nicht offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt.
Also beispielsweise: „Hi, ich bin Klaus, Dein digitaler KI-Assistent und helfe dir gern weiter.“ Fertig. Reicht.
Aber der Hinweis irgendwo auf Seite 17 der Datenschutzerklärung reicht dafür eben nicht.
6. Tipp für die Praxis: Was heißt das jetzt für Dich am Beispiel bei einer Bild Generierung.
Wenn du ein echtes Foto von dir mit Claude oder einem anderen KI-Tool nur bearbeitet hast dann musst du es nicht in jedem Fall als KI kennzeichnen.
Entscheidend sind vor allem 3 Fragen:
1. Privat oder geschäftlich?
- Privat: in der Regel keine Kennzeichnungspflicht
- Beruflich / geschäftlich / öffentlich: dann musst du genauer hinschauen
2. Wie stark wurde das Bild verändert?
Wenn es nur um Dinge geht wie:
- Hintergrund leicht optimiert
- Farben / Licht verbessert
- kleine Retusche
- Text oder Headline draufgesetzt
- Freisteller / Layout-Anpassung
dann ist das meist kein Fall, bei dem man zwingend als KI kennzeichnen muss.
3. Wirkt das Bild wie eine echte Situation, die so gar nicht stattgefunden hat?
Dann wird es kritisch. Beispiele:
- Du stehst plötzlich per KI auf einer Bühne, auf der du nie warst
- Das Bild zeigt dich in einem Setting, das fotorealistisch echt wirkt, aber frei erzeugt wurde
- Deine Mimik, Kleidung, Umgebung oder Handlung wurden so verändert, dass ein Betrachter denkt: „Das ist ein echtes Foto von dieser Situation.“
Dann ist eine Kennzeichnung deutlich eher sinnvoll bzw. wahrscheinlich erforderlich.
Für deinen Alltag ganz praktisch:
Wenn du das Bild z. B. für
- Newsletter
- Website
- Social Media
- Werbematerial
nutzt und die Bearbeitung deutlich KI-getrieben ist, dann bist du mit einem kurzen Hinweis auf der sicheren Seite, zum Beispiel:
- „Bild mit KI bearbeitet“
- „KI-unterstützt bearbeitet“
- „Mit KI erstellte/überarbeitete Visualisierung“
Quellenbasis: EU AI Act, Art. 50 sowie die am 20. Juli 2026 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten.

